(5) Eine Schülerin oder ein Schüler der Gesamtschule oder der Sekundarschule nach § 20 Absatz 5 oder 6 mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe wird durch Beschluss der Abschlusskonferenz zum Besuch auch der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe zugelassen, wenn sie oder er bis zum Ende der Klasse 10 am Unterricht in einer zweiten Fremdsprache teilgenommen hat, die Leistungen die Anforderungen nach Absatz 4 übertreffen und die Abschlusskonferenz davon überzeugt ist, dass sie oder er auf Grund der gezeigten Leistungen erfolgreich am Unterricht in der Qualifikationsphase teilnehmen kann. zusätzlich: Bis zu 5 Wochenstunden Muttersprachlicher Unterricht). Die Vorgaben in den übrigen Fußnoten bleiben hiervon unberührt. (2) Unterricht in anderer Form (Projekte, Schülerbetriebspraktika, Erkundungen, Schulfahrten und ähnliche Veranstaltungen) kann zeitlich begrenzt an die Stelle des in den Stundentafeln ausgewiesenen Unterrichts treten. (5) Nicht erbrachte Leistungsnachweise gemäß § 48 Absatz 4 Schulgesetz NRW sind nach Entscheidung der Fachlehrerin oder des Fachlehrers nachzuholen oder durch eine Prüfung zu ersetzen, falls dies zur Feststellung des Leistungsstandes erforderlich ist. 1. eine Schülerin oder ein Schüler auf der Anspruchsebene der Klasse 10 Typ B der Hauptschule. d. Kultusministeriums v. 19.07.1991 zur Förderung von Schülerinnen und Schülern bei besonderen Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens (LRS - BASS 14-01 Nr. Stundentafeln für die Sekundarstufe I - Realschule. Die Schule verwendet dabei das in Anlagen 38 und 47 vorgesehene Formular. Anlage 3b (ab 01.08.2021 neu ab Klasse 5) (Forts.). 1.4.4 Die weiterführende Schule unterrichtet die Grundschule und die untere Schulaufsichtsbehörde unverzüglich über die Anmeldung und die Aufnahmeentscheidung. Wirtschaft-Politik)**. (2) Die Schule empfiehlt versetzten Schülerinnen und Schülern der Hauptschule den Übergang in die Klasse 7 der Realschule oder des Gymnasiums mit neunjährigem Bildungsgang oder in die Klasse 6 des Gymnasiums mit achtjährigem Bildungsgang, wenn die Versetzungskonferenz festgestellt hat, dass sie dafür geeignet sind. Andere Fremdsprachen als Englisch bleiben unberücksichtigt. Das gilt auch für die Zulassung sonstiger Ausnahmen vom Prüfungsverfahren. (1) Englisch wird ab Klasse 5 als erste Fremdsprache fortgeführt. (4) Die Ergänzungsstunden werden vorrangig für die Intensivierung der individuellen Förderung der Kompetenzen in Deutsch und Mathematik, den Fremdsprachen, den Naturwissenschaften und für berufsorientierende Angebote verwendet, insbesondere, wenn damit eine Klassenwiederholung oder ein Schulformwechsel vermieden, Abschlüsse oder Berechtigungen erreicht oder die Möglichkeiten der Schülerin oder des Schülers zum Übergang von der Schule in den Beruf verbessert werden können. Die Entscheidungen trifft die Schulkonferenz. 6) Für die Ergänzungsstunden gilt § 15 Absatz 3. Anlage 8a (ab 01.08.2020 neu ab Klasse 5, auslaufend bis 31.07.2026) (Forts.). (5) Sofern das Ruhen des Unterrichts zu einer Wiederholung führt, kann die Versetzungskonferenz eine angemessene Verlängerung des Besuchs der Sekundarstufe I über die Höchstverweildauer hinaus beschließen. § 20 Absatz 1 durchgängig im Wahlpflichtunterricht verortet, für den gymnasialen Bildungsgang ab Klasse 7 im Pflichtbereich. (1) In jedem Prüfungsfach setzt die Fachlehrerin oder der Fachlehrer vor dem Termin für die mündliche Prüfung die Vornote fest. 41.1.2 In Gesamtschulen und in Sekundarschulen nach § 20 Absatz 5 und 6. Kommen für die Nachprüfung mehrere Fächer in Betracht, wählt die Schülerin oder der Schüler das Fach, in dem die Nachprüfung abgelegt werden soll. (1) Englisch wird als erste Fremdsprache fortgeführt. August 2014 in Kraft. In Zeugnissen der Hauptschule, der Gesamtschule und der Sekundarschule wird daneben die Anspruchshöhe (mittlerer Schulabschluss - Fachoberschulreife) angegeben. Für den Bildungsgang der Hauptschule gilt § 14 Absatz 4. 3) Gemäß schulinterner Förderplanung verteilt auf die Klassen 5-10. 1) Innerhalb der Lernbereiche sind die nach dieser Stundentafel zu erteilenden Fächer gleichwertig zu berücksichtigen. Weitere Regelungen für Kinder beruflich Reisender sind durch Runderlass (BASS 15-05 Nr. (2) Abweichend von Absatz 1 treten § 1 und § 44 Absatz 1 Nummern 4 und 6 am Tag nach der Verkündung dieser Verordnung in Kraft. In der Klasse 10 des Realschulbildungsgangs gilt § 15 Absatz 4 mit der Maßgabe, dass Ergänzungsstunden vorrangig für das Erreichen von Abschlüssen und Berechtigungen verwendet werden. Anlage 2 (ab 01.08.2021 neu ab Klasse 5) (Forts.). 38.1.1 Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter. (3) Eine Schülerin oder ein Schüler der Gesamtschule oder der Sekundarschule nach § 20 Absatz 5 oder 6 erwirbt nach dem Abschlussverfahren am Ende der Klasse 10 den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife), wenn sie oder er in mindestens zwei Fächern am Unterricht auf Erweiterungsebene teilgenommen hat und folgende Voraussetzungen erfüllt: 1. in den Fächern mit Unterricht auf Erweiterungsebene und im Wahlpflichtunterricht mindestens ausreichende, in den Fächern mit Unterricht auf der Grundebene mindestens befriedigende Leistungen sowie, a) höchstens in einem Fach nicht ausreichende Leistungen und. Im Rahmen freier Kapazitäten können auch Schülerinnen und Schüler anderer Schulen die Schullaufbahn im Bildungsgang der Hauptschule fortsetzen. 4) Der Wahlpflichtunterricht beginnt in Klasse 7. (1) Die Klassen 9 und 10 kann einmal freiwillig wiederholen, wer zwar einen Abschluss erworben, aber eine angestrebte weitere Berechtigung verfehlt hat. Sie bietet aber über die verbindlich geregelte Zusammenarbeit mit der Oberstufe von Gymnasium, Gesamtschule oder Berufskolleg die Sicherheit einer planbaren Schullaufbahn bis zum Abitur: Eltern und Schülerinnen und Schüler wissen somit bereits bei der Wahl der Sekundarschule, an welcher Schule – entsprechende Leistungen vorausgesetzt – die Hochschulreife (Abitur) erworben werden kann. Eine Schülerin oder ein Schüler des Gymnasiums mit neunjährigem Bildungsgang oder der Sekundarschule nach § 20 Absatz 8 Nummer 1 wird durch Beschluss der Versetzungskonferenz am Ende der Klasse 10 zum Besuch auch der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe zugelassen, wenn sie oder er in den Fächern Deutsch, Mathematik, in der ersten und zweiten Fremdsprache, in je einem Fach der Lernbereiche Gesellschaftslehre und Naturwissenschaften mindestens gute und in den übrigen Fächern überwiegend gute Leistungen erzielt hat. 22.4.1 Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer kündigt die Versetzungswirksamkeit des Halbjahresunterrichts zu Beginn des Schuljahres schriftlich an. Der Schulträger sorgt dafür, dass jedes Kind nicht gleichzeitig an mehr als einer Schule angemeldet werden kann. 6) Für die Ergänzungsstunden gilt § 20 Absatz 3. Bei Vergabe des Abschlusses gemäß § 40 (Hauptschulabschluss) kann eine mindestens gute Leistung in der Sprachprüfung eine mangelhafte Leistung in einer Fremdsprache ausgleichen. 2. in nicht mehr als einem der Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch, Fach des Wahlpflichtunterrichts mangelhaft sind, diese mangelhafte Leistung durch eine mindestens befriedigende Leistung in einem anderen Fach dieser Fächergruppe ausgeglichen wird sowie in einem der übrigen Fächer nicht ausreichend sind, 3. in nicht mehr als einem der übrigen Fächer nicht ausreichend sind oder. (3) Im Übrigen gelten die Bestimmungen für die Realschule. In einem der Fächer Englisch oder Mathematik muss die nach Satz 1 erforderliche Note im Erweiterungskurs erbracht worden sein. Die Schülerinnen und Schüler der Profilklassen arbeiten, 1. in den Klassen 7 bis 9 die Unterrichtsinhalte der Klasse 10 vor, erwerben am Ende der Klasse 9 die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe und setzen dort die Schullaufbahn in der Einführungsphase fort oder. Die Sekundarschule trägt unterschiedlichsten Lebens- und Berufsperspektiven Rechnung: Hier werden die Schülerinnen und Schüler sowohl auf eine berufliche Ausbildung als auch auf die Hochschulreife vorbereitet. Kann eine Schülerin oder ein Schüler dort nicht aufgenommen werden, sorgt die abgebende Schule im Einvernehmen mit den Eltern und bei Bedarf mit Unterstützung der oberen Schulaufsichtsbehörde für die Aufnahme an einer anderen Schule der von den Eltern gewählten Schulform oder des von den Eltern gewählten Bildungsgangs. Sie ist im Regelfall mindestens dreizügig und als Ganztagsschule angelegt. Dafür gilt § 14 Absatz 4. (1) Für das Verfahren bei der Vergabe des Hauptschulabschlusses gilt § 50 Schulgesetz NRW entsprechend; ein Abschlussverfahren nach dem Abschnitt 5 dieser Verordnung findet nicht statt. Die Einzelfächer Politik und Wirtschaft können auch als Fach Wirtschaft-Politik unterrichtet werden, der Fächerverbund umfasst 10 Wochenstunden. Stundentafel Die maximal zulässige Lektionenzahl pro Woche beträgt 36 Stunden. Auf allen Abschluss- und Abgangszeugnissen wird für die modernen und alten Fremdsprachen der Unterrichtszeitraum dokumentiert. Die curricularen Standards sind uneingeschränkt zu wahren. (1) Eine Schülerin oder ein Schüler der Hauptschule, der Sekundarschule oder der Gesamtschule erwirbt nach dem Abschlussverfahren am Ende der Klasse 10 den Hauptschulabschluss nach Klasse 10, wenn sie oder er die Versetzungsanforderungen gemäß § 22 Absatz 1 und § 25 Absatz 1 und 2 erfüllt. 1) Alle Lernbereiche können fächerintegriert oder fächergetrennt unterrichtet werden. 4) Im künstlerisch/musischen Bereich kann in der Grundebene (GE) auch das Fach Textilgestaltung angeboten werden. Eine weitere (zweite oder dritte) Fremdsprache wird - soweit durchgehend belegt - von Klasse 9 bis 10 mit je vier Wochenstunden unterrichtet. (2) Das Ministerium bestimmt den landeseinheitlichen Termin für die schriftlichen Prüfungen und den Zeitraum für die mündlichen Prüfungen. (4) Eine Schülerin oder ein Schüler im Hauptschulbildungsgang erwirbt am Ende der Klasse 9 mit der Versetzung den Hauptschulabschluss entsprechend § 40 Absatz 2. (3) Ein Wechsel zum Gymnasium mit achtjährigem Bildungsgang nach dem ersten Schulhalbjahr der Klasse 6 setzt in der Regel hinreichende Kenntnisse in der zweiten Fremdsprache voraus. 10) Nach Beschluss der Schulkonferenz können aus dem Bereich der Kernstunden bis zu zwei Stunden in den Bereich der Ergänzungsstunden verlagert werden; davon darf ein Fach bzw. v. 05.06.2020 (ABl. 2.1) zur Anmeldung an der Schule bleiben unberührt. Die Referenzniveaus des GeR sind bei mindestens ausreichenden Leistungen am Ende der angegebenen Klasse erreicht. Die Schülerin oder der Schüler erhält ein neues Zeugnis mit einer um eine Notenstufe verbesserten Note. Für Schülerinnen und Schüler, die ab dem Schuljahr 2019/2020 in die Klasse 5 einer Sekundarschule eingetreten sind, beginnt der Wahlpflichtunterricht einheitlich ab Klasse 7. (vgl. § 25 Absatz 3 bleibt unberührt. Eine weitere (zweite oder dritte) Fremdsprache wird - soweit durchgehend belegt - von Klasse 9 bis 10 mit je vier Wochenstunden unterrichtet. Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. (1) Englisch wird ab Klasse 5 als erste Fremdsprache fortgeführt.