4 Satz 2 SGB … kommen aus Erwerbstätigkeit mindestens der in § 10 Absatz 5 Satz 2 und 3 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes genannte Betrag abzusetzen ist.“ 10. 1 Nr. 2Satz 1 gilt auch, soweit Leistungsberechtigte einmalige Einnahmen nach § 11 Absatz 3 Satz 4 vorzeitig verbraucht haben. 2007 (BGBl I S. 378); bisherige Sätze 3 bis 5 wurden Sätze 5 bis 7. (2) Solange sich Leistungsberechtigte, insbesondere bei Drogen- oder Alkoholabhängigkeit sowie im Falle unwirtschaftlichen Verhaltens, als ungeeignet erweisen, mit den Leistungen für den Regelbedarf nach § 20 ihren Bedarf zu decken, kann das Arbeitslosengeld II bis zur Höhe des Regelbedarfs für den Lebensunterhalt in voller Höhe oder anteilig in Form von Sachleistungen erbracht werden. § 24 Abweichende Erbringung von Leistungen (1) Kann im Einzelfall ein vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf nicht gedeckt werden, erbringt die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung und gewährt der oder dem Leistungsberechtigten ein entsprechendes Darlehen. 2 G v. 6.10.2020 I 2072, § 1 Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende, § 6 Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende, § 6b Rechtsstellung der zugelassenen kommunalen Träger, § 6c Personalübergang bei Zulassung weiterer kommunaler Träger und bei Beendigung der Trägerschaft, § 11a Nicht zu berücksichtigendes Einkommen, § 16c Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen, § 16e Eingliederung von Langzeitarbeitslosen, § 16g Förderung bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit, § 16h Förderung schwer zu erreichender junger Menschen, § 17 Einrichtungen und Dienste für Leistungen zur Eingliederung, § 18a Zusammenarbeit mit den für die Arbeitsförderung zuständigen Stellen, § 18e Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt, Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, § 19 Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe, § 20 Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts, § 22c Datenerhebung, -auswertung und -überprüfung, Abweichende Leistungserbringung und weitere Leistungen, § 24 Abweichende Erbringung von Leistungen, § 25 Leistungen bei medizinischer Rehabilitation der Rentenversicherung und bei Anspruch auf Verletztengeld aus der Unfallversicherung, § 26 Zuschüsse zu Beiträgen zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung, § 29 Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe, § 31a Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen, § 34 Ersatzansprüche bei sozialwidrigem Verhalten, § 34a Ersatzansprüche für rechtswidrig erbrachte Leistungen, § 34b Erstattungsanspruch bei Doppelleistungen, § 34c Ersatzansprüche nach sonstigen Vorschriften, § 36a Kostenerstattung bei Aufenthalt im Frauenhaus, § 40 Anwendung von Verfahrensvorschriften, § 41 Berechnung der Leistungen und Bewilligungszeitraum, § 42 Fälligkeit, Auszahlung und Unpfändbarkeit der Leistungen, § 44a Feststellung von Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit, § 44e Verfahren bei Meinungsverschiedenheit über die Weisungszuständigkeit, § 44g Zuweisung von Tätigkeiten bei der gemeinsamen Einrichtung, § 44i Schwerbehindertenvertretung; Jugend- und Auszubildendenvertretung, § 48 Aufsicht über die zugelassenen kommunalen Träger, Datenverarbeitung und datenschutzrechtliche Verantwortung, § 50a Speicherung, Veränderung, Nutzung, Übermittlung, Einschränkung der Verarbeitung oder Löschung von Daten für die Ausbildungsvermittlung, § 51 Verarbeitung von Sozialdaten durch nicht-öffentliche Stellen, § 51b Verarbeitung von Daten durch die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende, § 53 Statistik und Übermittlung statistischer Daten, § 56 Anzeige- und Bescheinigungspflicht bei Arbeitsunfähigkeit, § 60 Auskunftspflicht und Mitwirkungspflicht Dritter, § 61 Auskunftspflichten bei Leistungen zur Eingliederung in Arbeit, § 64 Zuständigkeit und Zusammenarbeit mit anderen Behörden, § 66 Rechtsänderungen bei Leistungen zur Eingliederung in Arbeit, § 67 Vereinfachtes Verfahren für den Zugang zu sozialer Sicherung aus Anlass der COVID-19-Pandemie; Verordnungsermächtigung, § 68 Regelungen zu Bedarfen für Bildung aus Anlass der COVID-19-Pandemie; Verordnungsermächtigung, § 76 Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende, § 77 Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, § 78 Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt, § 79 Achtes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Ergänzung personalrechtlicher Bestimmungen, § 80 Neuntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung – sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, § 82 Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung. Die Zuschüsse zum Arbeitsentgelt nach Absatz 3 Satz 4 können bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Satz 1 um 10 Prozentpunkte erhöht werden. In § 6c Absatz 1 Satz 3 werden die Wörter „eines nach Satz 1 übergetretenen Beamtinnen und Beamten“ durch die Wörter „von nach Satz 1 übergetretenen Beamtinnen und Beamten“ ersetzt. 3 S. 1 (+) BG-Mitglied? Artikel vorlesen. 1 SGB XII dar, wenn das Kind dem Kinderbett entwachsen ist und im Haushalt ein Jugendbett nicht oder nicht mehr vorhanden ist (Urteil BSG vom 23. I S. 594) § 180 Ergänzende Anforderungen an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung (1) Für eine Maßnahme der beruflichen Weiterbildung nach den §§ 81 und 82 gelten für die Zulassung durch die fachkundige Stelle ergänzend die Anforderungen der nachfolgenden Absätze. § 24 SGB II Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) ... 3 Leistungen nach Satz 2 werden auch erbracht, wenn Leistungsberechtigte keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung benötigen, den Bedarf nach Satz 1 jedoch aus eigenen Kräften und Mitteln nicht voll decken können. Zur Beitragsbemessung ist das Arbeitseinkommen i.S. 21. ... ten des § 93 Absatz 4 Satz 2 bis 4 SGB VIII hingewiesen werden. Gebärdensprache Danke für Ihr Interesse! 3 S. 1 Nr. 4 SGB II wird hingewiesen. 1 Nr. Besonderer Hinweis: Sie haben gem. 1 und 2 SGB II und der bundesfinanzierten möglichen Einmalhilfebedarfe in § 24 Abs. gesetzlich geregelte bzw. 295/08) folgte eine Stellungnahme des Bundesrates v. 13.6.2008 (BT-Drs. Gem. Auf der letzten Stufe trat § 24 in seiner geltenden Fassung, der einen Anspruch auf frühkindliche Förderung für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr vorsieht, nach Art. I. Gewährung einmaliger Leistungen nach § 24 Absatz 3 Satz 1 Nr. (6) In Fällen des § 22 Absatz 5 werden Leistungen für Erstausstattungen für die Wohnung nur erbracht, wenn der kommunale Träger die Übernahme der Leistungen für Unterkunft und Heizung zugesichert hat oder vom Erfordernis der Zusicherung abgesehen werden konnte. b) in einer Einrichtung nach § 36 Absatz 1 Nummer 4 untergebracht sind, und. 3 Satz 1 Nr. Title: Antrag einmalige Leistungen § 24 Abs. Ein Fall einer erstmaligen Ausstattung im Sinne von § 24 Abs. In § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 wird die Angabe „, § 27 Absatz 3“ gestrichen. BA Zentrale GR 11 Seite 3 Stand: 08.02.2017 1.2 Abwicklung (1) Darlehen nach § 24 Absatz 1 werden nur auf - auch formlosen - gesonderten Antrag (§ 37 Absatz 1 Satz 2) erbracht und zinslos ge-währt. 6Bei der Bemessung der Pauschalbeträge sind geeignete Angaben über die erforderlichen Aufwendungen und nachvollziehbare Erfahrungswerte zu berücksichtigen. (1) 1 Für Beiträge und Beitragsvorschüsse, die der Zahlungspflichtige nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages gezahlt hat, ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von eins vom Hundert des rückständigen, auf 50 Euro nach unten abgerundeten Betrages zu zahlen. 1 Satz 4 SGB II bei der Verwendung der Leistungen nach dem SGB II das Eintreten unregelmäßig anfallender Bedarfe zu berücksichtigen und sind damit gehalten, Rücklagen für eine Neu- bzw. 16/10173 … 2 Nr.4 SGB II zur Verfügung steht. (4) 1 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts können als Darlehen erbracht werden, soweit in dem Monat, für den die Leistungen erbracht werden, voraussichtlich Einnahmen anfallen. Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten): (Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe), Die neuesten Entscheidungen zur COVID-19-Pandemie, Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende -, LSG Niedersachsen-Bremen, 06.10.2020 - L 7 AS 66/19, LSG Nordrhein-Westfalen, 14.10.2020 - L 12 AS 1345/20, LSG Berlin-Brandenburg, 14.10.2020 - L 32 AS 1288/15, SG Düsseldorf, 03.11.2020 - S 15 AS 2919/19, LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2016 - L 13 AS 92/15, LSG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2016 - L 19 AS 1272/15, Zweites Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II), Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V), Sechstes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI), Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (SGB VII), Elftes Buch Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung - (SGB XI), Abschnitt 2 - Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (§§, Unterabschnitt 3 - Abweichende Leistungserbringung und weitere Leistungen (§§. Fachliche Weisungen § 24 SGB II . 7.12 . Absatz 4 Satz 2 angefügt durch G vom 26. 1 bis 3 SGB XII; 1. I S. 1824), in Kraft getreten am 01.01.2017 Gesetzesbegründung verfügbar. 119b Absatz 1 Satz 4 SGB V (Heimarzt) oder § 31, §31a Ärzte ZV (ermäch--tigter Arzt) oder § 24 Abs. Richtlinie 1. 3 S. 1 Nr. Nach § 28 Abs 1 S. 3 Nr 4 SGB II erhalten nur nicht erwerbsfähige Angehörige, die mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in Bedarfsgemeinschaft leben, einen Mehrbedarf von 17 vom Hundert der nach § 20 maßgebenden Regelleistung, wenn sie Inhaber eines Ausweises nach § 69 Abs 5 des SGB IX mit dem Merkzeichen „G“ sind. Sauer, SGB II § 24 Abweichende Erbringung von Leistungen / 2.3 Sonderleistungen nach Abs. 12. Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Reparaturkosten einer Brille - kein ... Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutzte ... Streit um die Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als ... Bei der Erstausstattung nach § 24 Abs. § 45 Absatz 3 Satz 4 SGB X oder eine Überprüfung nach § 33 Absatz 2 Satz 2 WoGG möglich sind. 4 SGB II darlehensweise erbracht, weil für den Zeitraum der Bewilligung voraussichtlich Einnahmen anfallen sollten. Ich wünsche eine Übersetzung in: Leichte Sprache Danke für Ihr Interesse! Die Leistungen können davon abhängig gemacht werden, dass der Anspruch auf Rückzahlung dinglich oder in anderer Weise gesichert wird. 1 SGB V zugelasse- § 81 Abs. 1 und 2 SGB IV vorgesehen ist, nicht eingebracht werden muss. Bei der Aufzählung der kommunalfinanzierten möglichen Einmalhilfebedarfe in § 24 Abs. März 1997, BGBl. 24 Absatz 3 Ziffer 1 SGB Il; § 31 Absatz 1 Ziffer 1 SGB Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten werden als Geldleistungen in Form von Pauschalbeträgen gewährt. Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Die Anschaffung eines Jugendbettes mit Lattenrost und Matratze stellt eine Erstausstattung nach § 24 Abs. § 81 Abs. Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten, Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt sowie. Solche Maßnahmen können insbesondere die Aufbewahrung aller Wohngeldakten für … Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten. 3 Satz 1 Nr.