Die Kostenübernahme ist abhängig vom Einkommen. Besuchen Kinder eine Kindertageseinrichtung (Kindergarten, Krippe, Schülerhort), kann der von den Eltern zu zahlende Beitrag/die Gebühr für die Betreuung vom Jugendamt ganz oder teilweise übernommen werden, wenn und soweit den Eltern und dem Kind die finanzielle Belastung nicht zuzumuten ist. Beziehen Sie jedoch Hilfe zum Lebensunterhalt, dann erhalten Sie eine Ermäßigung des Sozialbeitrages um 100%. Kurzbeschreibung ... Zum Antrag auf Übernahme der Kindertagesstättengebühren benötigen wir folgende Belege: ... jugendamt@kreis-slf.de. Antrag auf Übernahme des Elternbeitrages wegen der Betreuung eines Kindes in einer Kindertageseinrichtung Kurzbeschreibung/Aufgaben. Wenden Sie sich beispielsweise an Ihre Kita und erkundigen Sie sich gleich vor Ort. Eltern tragen weiterhin die Kosten für die Verpflegung in der Kindertagesförderung. Wie hoch die für Sie errechnete Kostenbeteiligung auch ausfallen mag, verfallen Sie zunächst nicht in Panik, denn tatsächlich bieten sich Ihnen Möglichkeiten, eine Kostenübernahme zu fordern. Übernahme: Auf Antrag wird der Kostenbeitrag für den Besuch des Kindes /der Kinder in einer Kindertageseinrichtung ganz oder teilweise erlassen bzw. Übernahme von Beiträgen bzw. Öffnungszeiten oder Sprechzeiten Dienstag 09.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr Stadtverwaltung Prenzlau, Sachgebiet Kita (Haus 3, Zimmer 109) ein. Die Elternbeiträge oder die Kindergartengebühren für die Förderung eines Kindes in einer Kindertageseinrichtung (Kindergarten, Hort oder einer anderen Einrichtung mit einer Betriebserlaubnis) können auf Antrag vom Jugendamt ganz oder teilweise … nach Einkommensgruppen und Kinderzahl oder Zahl der Familienangehörigen staffeln. Zudem können notwendige Kinderbetreuungskosten im Rahmen einer Maßnahme zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt nach § 16a des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) vom Jugendamt übernommen werden. Für den Fall, dass Ihr Kind am Mittagessen teilnimmt, können die Essenskosten bis zu einem Eigenanteil übernommen werden. Für Eltern mit geringem Einkommen kann das Jugendamt den Elternbeitrag für Kindertagesein-richtungen übernehmen. Sie müssen aber immer die Kostenübernahme für den Kindergarten beantragen und die Bewilligungsbescheide vom Arbeitsamt oder beim Jobcenter vorlegen. Möglichkeiten der Kostenübernahme durch das Jugendamt. Das Jugendamt zahlt die monatlichen Platzkosten an die Träger der Kindertageseinrichtungen und die monatlichen laufenden Geldleistungen an die Tagespflegepersonen in einer Summe aus. Frau Feustel SB Kita Elternbeiträge (Elstertrebnitz, Groitzsch, Markkleeberg, Markranstädt, Pegau) SG Wirtschaftliche Jugendhilfe Zimmer: 2.223 Karl-Marx-Straße 22, Haus 2 04668 Grimma Tel. Ein Antrag auf Elternbeitragsfreiheit ist nicht erforderlich. Kostenübernahme Kita-Gebühren. Der Antrag zur Ausübung des Wunsch- und Wahlrechts ist beim Jugendamt des Landkreises Uckermark (Karl-Marx-Straße 1, Zimmer 116) zu stellen. Hier können Sie den Antrag auf Kostenübernahme direkt runterladen. Ermäßigung: Die Träger von Tageseinrichtungen können die Kostenbeiträge für ihre Tageseinrichtungen u.a. Gebühren für Kindertageseinrichtungen. Den Bescheid über die Ausübug des Wunsch- und … Das Formular für den Antrag auf Übernahme/Erlass des Elternbeitrages und für die Einwilligungserklärung ist im Jugendamt und in den Kindertageseinrichtungen der freien Träger erhältlich. : +49 (3437) 984 - 2158 Fax: +49 (3437) 984 - 7054 E-Mail Location