Absatz 1 ist auf andere Einkünfte als solche aus unbeweglichem Vermögen im Sinne des Absatzes 2 von Artikel 6 (Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen) nicht anzuwenden, wenn der in einem Vertragsstaat ansässige Empfänger im anderen Vertragsstaat eine gewerbliche Tätigkeit durch eine dort gelegene Betriebsstätte oder eine selbständige Arbeit durch eine dort gelegene feste Einrichtung ausübt und die Rechte oder Vermögenswerte, für die die Einkünfte gezahlt werden, tatsächlich zu dieser Betriebsstätte oder festen Einrichtung gehören. 3. 2 des Prot. 3. Erbschaftssteuer. Würden hingegen die restlichen 5 vom Hundert des Kapitals der Gesellschaft aus Anteilen bestehen, deren Dividendenanspruch sich aufgrund der Einkünfte der amerikanischen Gesellschaft aus ihrer schweizerischen Tochtergesellschaft bemisst (gelegentlich als «tracking stock» oder «alphabet stock» bezeichnet) und werden mindestens 50 vom Hundert des Wertes (oder der Stimmrechte, sofern von Bedeutung) dieser Anteile von Personen gehalten, die in einem Drittstaat ansässig sind, welcher mit der Schweiz kein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, gälte die amerikanische Gesellschaft aufgrund der Anwendung von Buchstabe b) nicht als im Sinne dieses Absatzes abkommensberechtigt. Der Ausdruck «Lizenzgebühren» umfasst auch Gewinne aus der Veräusserung dieser Rechte oder Vermögenswerte, soweit sie von deren Ertragskraft, Nutzung oder Weiterveräusserung abhängen. In der Schweiz ansässige Personen, die nach Section 6013 des Internal Revenue Code für die Ehegattenveranlagung optieren, gelten weiterhin als in der Schweiz ansässig, doch werden sie auch den Steuern der Vereinigten Staaten wie ansässige Personen unterworfen. Im Sinne dieses Artikels umfasst der Ausdruck «unbewegliches Vermögen, das im anderen Vertragsstaat liegt». Entspricht die Entschädigung nicht dem Grundsatz des Drittvergleichs, hat die nicht in den Vereinigten Staaten ansässige natürliche Person bei Zusammenrechnung der Vergütungen aus dem Dienstleistungsvertrag und aus der Kapitalbeteiligung ein überwiegendes Interesse an der Gesellschaft; diesfalls stünde der Gesellschaft aufgrund von Artikel 22 Absatz 1 Buchstabe f) keine Abkommensberechtigung zu. Diese Leistungen können jedoch auch im erstgenannten Vertragsstaat nach dem Recht dieses Staates besteuert werden; die Steuer darf aber 15 vom Hundert des Bruttobetrags der Leistung nicht übersteigen. 3. Vorbehaltlich des Artikels 19 (Öffentlicher Dienst und Sozialversicherung) können Renten, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person als Nutzungsberechtigter bezieht, nur in diesem Staat besteuert werden. 1. Im Falle der Einleitung eines Schiedsverfahrens gemäss Artikel 25 Absatz 6 (das Verfahren), sind folgende Bestimmungen anzuwenden: 2. Die entsprechende Behörde eines jeden Vertragsstaates kann die Aufnahme von Konsultationen mit der entsprechenden Behörde des anderen Vertragsstaates über die Frage verlangen, ob eine Anpassung des Abkommens an Änderungen des internen Rechts oder der Abkommenspolitik eines Vertragsstaates erforderlich ist. 3. Hingegen wäre in diesem Beispiel das Erfordernis der Erheblichkeit nicht erfüllt, weshalb die Dividenden der schweizerischen Verrechnungssteuer weiterhin zum Satz von 35 vom Hundert und nicht nur zu dem nach Artikel 10 des Abkommens vorgesehenen Satz von 5 vom Hundert unterliegen würden. Ungeachtet des Absatzes 1 können Vergütungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person für eine im anderen Vertragsstaat ausgeübte unselbständige Arbeit bezieht, nur im erstgenannten Staat besteuert werden, wenn. Hinterlässt ein deutscher Erblasser z. Dieses Abkommen ist nicht so auszulegen, als beschränke es in irgendeiner Weise die Befreiungen, Abzüge, Gutschriften oder sonstigen Vergünstigungen, die gegenwärtig oder künftig. Die nicht in den Vereinigten Staaten ansässige natürliche Person hat mit der Gesellschaft überdies einen Vertrag über die Beratung in Anlagefragen abgeschlossen, wofür sie – ohne Rücksicht auf die Gewinne der Gesellschaft – jährlich eine Gegenleistung von 10x erhält. Betroffen sind Aktien von US Gesellschaften, Immobilien in den USA sowie teilweise US Anleihen und Anlagefonds von US Emittenten mit … Doppelbesteuerungsabkommen: Besonderheiten bei der Schenkungssteuer Die meisten Regelungen des Deutsch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens auf dem Gebiet der Erbschafts- und Schenkungssteuer ( DBA-USA-Erb ), insbesondere die Regelungen zum Wohnsitz (Art. Deblockiert wurde das Geschäft erst vor kurzem, als sich Senatsführer Mitch McConnell von den Vorteilen überzeugen liess, die ein ganzes Paket von Abkommen insbesondere einem in seinem Heimatstaat Kentucky tätigen Stahlproduzenten bringen wü… 1. Nachlass- und Erbanfallsteuern. Diese Bestimmung gilt ungeachtet des Artikels 1 (Persönlicher Geltungsbereich) auch für Personen, die in keinem der Vertragsstaaten ansässig sind. Hiernach muss entweder bezahlt werden im Land wo der Erblasser zum Schluss gewohnt hat, oder auch im Land wo das Immobilien- oder Gelderbe liegt. Im Sinne dieses Abkommens, wenn der Zusammenhang nichts anderes erfordert. 3. Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren, für die dieser Absatz anzuwenden ist, unterliegen einer Steuer, deren Satz 15 vom Hundert des Bruttobetrags dieser Einkünfte nicht übersteigen darf. Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und den USA über die Nachlasssteuer ist veraltet. d) können Leistungen aus der Sozialversicherung in den USA mit einer Quellensteuer von 15 % erfasst werden. T hält ausserdem alle Anteile und Verbindlichkeiten von T-2, einer in der Schweiz ansässigen Tochtergesellschaft, die sie vor Jahren gekauft hat. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Mit dem «ausschüttungsgleichen Betrag» («dividend equivalent amount»), wie er im Recht der Vereinigten Staaten verwendet wird, ist der in Absatz 7 von Artikel 10 genannte Teil der Gewinne oder Einkünfte gemeint, der, hätte eine in den Vereinigten Staaten eingetragene Tochtergesellschaft diese Gewinne oder Einkünfte erzielt, als Dividende ausgeschüttet worden wäre. D. Ertragsteuer-DBA Schweiz, -DBA Frankreich, -DBA USA. endobj Juni 2010 und in Kraft seit 20. 5. Oktober 1996 im Doppel in deutscher und englischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleicherweise verbindlich ist. Ein Einkommensbestandteil gilt als im Zusammenhang mit einer in einem Vertragsstaat ausgeübten aktiven Geschäftstätigkeit erzielt oder gelegentlich anfallend, wenn die ansässige Person, welche die Abkommensvorteile beansprucht, selbst geschäftstätig ist oder aufgrund einer Tätigkeit von nahestehenden, in einem der Vertragsstaaten ansässigen Personen als geschäftstätig betrachtet wird. 0.672.913.61 Abkommen vom 30. Für die Ermittlung der Einkünfte, die nach Absatz 1 im anderen Vertragsstaat besteuert werden können, finden die Grundsätze von Artikel 7 (Unternehmensgewinne) Anwendung. Fälle, in denen die zuständigen Behörden ungeachtet ihrer Bemühungen nicht in der Lage sind, zur Durchführung des Abkommens im Sinne von Artikel 25 des Abkommens eine Einigung zu erzielen, werden in einem verbindlichen Schiedsverfahren entschieden, sofern die zuständigen Behörden nicht übereinkommen, dass sich der betreffende Einzelfall nicht für einen Schiedsentschluss eignet. 3. 3. Die aus dieser Geschäftstätigkeit erzielten und als Betriebskapital einbehaltenen Einkünfte werden in amerikanische Schuldtitel mit kurzer Laufzeit angelegt, damit sie verfügbar sind, wenn sie für den Geschäftsbetrieb benötigt werden. T-2 besitzt einzig das Patentrecht für die Herstellung eines bedeutenden pharmazeutischen Produkts, das sie an eine Gesellschaft mit Sitz in der Schweiz lizenziert hat. und. Übt das Unternehmen seine Tätigkeit auf diese Weise aus, so können die Gewinne des Unternehmens im anderen Staat besteuert werden, jedoch nur insoweit, als sie dieser Betriebsstätte zugerechnet werden können. 1. Unternehmen eines Vertragsstaates, deren Kapital ganz oder teilweise unmittelbar oder mittelbar einer im anderen Vertragsstaat ansässigen Person oder mehreren solchen Personen gehört oder ihrer Kontrolle unterliegt, dürfen im erstgenannten Staat keiner Besteuerung oder damit zusammenhängenden Verpflichtung unterworfen werden, die anders oder belastender ist als die Besteuerung und die damit zusammenhängenden Verpflichtungen, denen andere ähnliche Unternehmen des erstgenannten Staates unterworfen sind oder unterworfen werden können. Ungeachtet des Artikels 4 (Ansässige Person) gilt eine natürliche Person, die Mitglied einer diplomatischen Mission, einer konsularischen Vertretung oder einer ständigen Vertretung eines Vertragsstaates ist, die im anderen Vertragsstaat oder in einem dritten Staat gelegen ist, im Sinne dieses Abkommens als im Entsendestaat ansässig, wenn sie. Juni 2010 und in Kraft seit 20. 6. Unbeschränkte Steuerpflicht: Gemäß § 2 Abs. 4. Bei der Anwendung der vorstehenden Absätze sind die der Betriebsstätte zuzurechnenden Unternehmensgewinne jedes Jahr auf dieselbe Art zu ermitteln, es sei denn, dass ausreichende Gründe dafür bestehen, anders zu verfahren. Aufgrund des blossen Einkaufs von Gütern oder Waren für das Unternehmen wird einer Betriebsstätte kein Unternehmensgewinn zugerechnet. 4. Oktober 1996 (das ‹Abkommen›) zu beziehen, und schlägt dem Aussenministerium der Vereinigten Staaten namens des Schweizerischen Bundesrats Folgendes vor: 1. Im Sinne dieses Abkommens bedeutet der Ausdruck «eine in einem Vertragsstaat ansässige Person». SR 0.672.933.61 / AS 1999 1460 Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen (mit Protokoll) vom 2. Orientation in the website. 1. Leider hat es die Schweiz (anders als z.B. Es besteht Einvernehmen darüber, dass die Beteiligung an den Gewinnen des Schuldners ein Kriterium für die Festlegung darstellt, ob ein als Forderung bezeichneter Anspruch im Sinne dieses Abkommens steuerlich als Eigenkapital zu betrachten ist. Dezember 2001. Staatenbezogene Informationen Deutsch-amerikanisches Doppelbesteuerungsabkommen (DBA-USA); BFH-Urteil vom 21. Bundesrat verabschiedet Botschaften zu den Änderungen der Doppelbesteuerungsabkommen mit Irland und Korea. Doppelbesteuerungsabkommen & Erbschaftsteuer Vermeidung einer steuerlichen Mehrfachbelastung bei internationalen Erbschaften. 1 lit. 1. Ist eine in der Schweiz ansässige Person auch ein Staatsbürger der Vereinigten Staaten, der auf seinen aus den Vereinigten Staaten stammenden Einkünften oder Gewinnen der Einkommensteuer der Vereinigten Staaten unterliegt, so gilt folgendes: 1. Die nachstehenden Beispiele sollen dazu beitragen, die Wirkungsweise der Bestimmungen von Buchstabe c) zu verdeutlichen. Deutschland) bisher nicht geschafft, dieses Dop- Die Steuerberechnung wird von der Erbrechtskanzlei Eulberg & Ott-Eulberg aus Augsburg auf Wunsch erstellt. In diesem Fall ist Artikel 7 (Unternehmensgewinne) beziehungsweise Artikel 14 (Selbständige Arbeit) anzuwenden. Auch betrifft diese Bestimmung nicht Anlageberater und andere Personen, die aktiv die Verwaltung von Vermögen betreiben, dessen Nutzungsberechtigte Drittpersonen sind. Absatz 1 gilt auch für Gewinne aus der Beteiligung an einem Pool, einer Betriebsgemeinschaft oder einer internationalen Betriebsstelle. Die jährlichen Gewinne der Gesellschaft belaufen sich auf ungefähr 60x. Wer amerikanische Aktien erbt, muss diese in den USA versteuern. Weil zwischen seinem Ansässigkeitsstaat und der Schweiz kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, würden Dividenden aus dieser Kapitalanlage der schweizerischen Verrechnungssteuer von 35 vom Hundert unterliegen. 23 Ziff. Per Zufall habe ich erfahren, dass meine Nachkommen bei meinem Todesfall unter Umständen in den USA erbschaftssteuerpflichtig werden oder sie der US-Steuerbehörde ein Verzeichnis über den gesamten Nachlass abliefern müssen. 2. 1 des Prot. Ergeben diese Konsultationen, dass die Auswirkungen des Abkommens oder dessen Anwendung aufgrund von internen Rechtsvorschriften, die ein Vertragsstaat erlassen hat, einseitig und in einer Weise geändert worden sind, dass dadurch der Ausgleich der Vergünstigungen, die das Abkommen vorsieht, wesentlich gestört wird, werden die Behörden über eine Anpassung des Abkommens zur Wiederherstellung des Gleichgewichts der Abkommensvergünstigungen beraten. Es regelt Nachlässe von Erblassern und Schenkungen von natürlichen Personen, die zum Zeitpunkt ihres Todes bzw. Die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten können Vorschriften über die Durchführung dieses Abkommens erlassen. Liste der österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) regelt, welcher der beiden Staaten sein innerstaatliches Steuerr… Nach Artikel 4 gilt eine schweizerische Personengesellschaft als im Sinne des Abkommens in der Schweiz ansässig, weil ihr weltweites Einkommen (im Rahmen der Besteuerung der Beteiligten) in der Schweiz besteuert wird. Die schweizerische Finanzgesellschaft zahlt Dividenden an das Joint Venture. ;ae�\'���k���T�Rl>� �X�&�9kf��z����f��E౨��.8(�^݃q=0sB��!Ë����0H�EP>�/z��g^�B=|ĕ�z��)4a�@������FQe3��e�;��\����V�a�׸$�JN��N�۽�}IY�}7$����.3]tN.�+�@vJ;�Q;4e��[�����3���m�(b$��eg�F��#��f#;(�N�y������?���V@7b���O�,�� ����=�w |�櫭��iD>⛥@���l�@"�����@���HҢ�1Q sZc��){t �p�o�/��"Xh�. Die im vorhergehenden Satz enthaltene Verpflichtung unterliegt den Beschränkungen nach Absatz 3, wobei diese jedoch nicht so auszulegen sind, dass ein Vertragsstaat die Erteilung von Informationen nur deshalb ablehnen kann, weil er sie für innerstaatliche Zwecke nicht benötigt. Absatz 3 ist in keinem Fall so auszulegen, als erlaube er einem Vertragsstaat, die Erteilung von Informationen nur deshalb abzulehnen, weil sich die Informationen im Besitz einer Bank, eines sonstigen Finanzinstituts, eines Bevollmächtigten, Beauftragten oder Treuhänders befinden oder weil sie sich auf Beteiligungen an einer Person beziehen. Im Sinne dieses Absatzes gilt eine Pensionseinrichtung als in einem Vertragsstaat steuerlich anerkannt, wenn die Beiträge an diese Einrichtung und deren Einkünfte in diesem Staat steuerbefreit sind. Bezieht ein in einem Vertragsstaat ansässiges Unternehmen Einkünfte aus dem anderen Vertragsstaat und sind diese Einkünfte einer Betriebsstätte zuzurechnen, die dieses Unternehmen in einem Drittstaat hat, können steuerliche Vergünstigungen, die sonst aufgrund anderer Bestimmungen dieses Abkommens auf irgendwelchen Einkommensteilen gewährt würden, ungeachtet der Absätze 1 bis 3 nicht beansprucht werden, wenn die gesamte Steuer, die auf diesen Einkünften im erstgenannten Staat und im Drittstaat tatsächlich bezahlt wird, weniger als 60 vom Hundert der Steuer ausmacht, die im erstgenannten Staat zu entrichten gewesen wäre, wenn das Unternehmen die Einkünfte in diesem Staat erzielt hätte und diese Einkünfte nicht der im Drittstaat gelegenen Betriebsstätte zuzurechnen gewesen wären. Soweit Einkünfte wegen der den Mitgliedern diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts oder aufgrund besonderer Vereinbarungen zustehenden steuerlichen Vorrechte im Empfangsstaat nicht besteuert werden, steht das Besteuerungsrecht dem Entsendestaat zu. Der einzige Vermögenswert der Gesellschaft besteht aus einer Lizenz für die weltweiten Rechte an einem Produkt, das von einer Gesellschaft entwickelt worden ist, die ihren Sitz in einem Staat hat, mit dem die Vereinigten Staaten kein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen haben. (Auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt es ebenso … Das Joint Venture gründet in der Schweiz eine Finanzgesellschaft für den Handel mit derivativen Finanzierungsinstrumenten mit Schweizer Kunden. Als Beispiel für solche gelegentliche Einkünfte gelten Zinseinnahmen einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person aus einer Anlage mit kurzer Laufzeit von Betriebskapital in Wertschriften, die von Personen im anderen Vertragsstaat ausgegeben werden. Der Ausdruck umfasst in jedem Fall die Zugehör zum unbeweglichen Vermögen, das lebende und tote Inventar land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, die Rechte, auf die die Vorschriften des Privatrechts über Grundstücke Anwendung finden, die Nutzungsrechte an unbeweglichem Vermögen sowie die Rechte auf veränderliche oder feste Vergütungen für die Ausbeutung oder das Recht auf Ausbeutung von Mineralvorkommen, Quellen und anderen Bodenschätzen; Schiffe und Luftfahrzeuge gelten nicht als unbewegliches Vermögen. Nach dem Kriterium der aktiven Geschäftstätigkeit ist eine in einem Vertragsstaat ansässige Person, die Einkünfte aus dem anderen Vertragsstaat bezieht, berechtigt, hinsichtlich dieser Einkünfte Vergünstigungen zu beanspruchen, wenn sie (oder eine ihr nahestehende Person), im erstgenannten Vertragsstaat eine aktive Geschäftstätigkeit im Sinne der Umschreibung in Ziffer 7 des Protokolls ausübt und die betreffenden, aus dem anderen Vertragsstaat stammenden Einkünfte im Zusammenhang mit dieser Geschäftstätigkeit erzielt werden oder gelegentlich anfallen. 1. Die Einkünfte, die T von T-1 bezieht, stehen im Zusammenhang mit ihrer aktiven und erheblichen Tätigkeit der Lizenzierung von Vertriebskonzepten. In der Schweiz wird die Doppelbesteuerung wie folgt vermieden: 2. Zu Absatz 1 Buchstabe f) von Artikel 22 (Einschränkung von Abkommensvorteilen), 7. Oktober 1996, und auf das Protokoll, unterzeichnet in Washington am 2. Ungeachtet des Absatzes 2 können Leistungen der Sozialversicherung und andere öffentliche Ruhegehälter, die ein Vertragsstaat an eine im anderen Vertragsstaat ansässige natürliche Person zahlt, in diesem anderen Staat besteuert werden. Die Schweizerische Eidgenossenschaft und die Vereinigten Staaten von Amerika. Sept. 2019 (AS 2019 3145 3143; BBl 2010 235). 3. Eine natürliche Person, die nach den Bestimmungen der Absätze 1 und 3 in der Schweiz ansässig wäre, die sich aber nicht mit allen aus den Vereinigten Staaten stammenden Einkünften den allgemein erhobenen schweizerischen Steuern vom Einkommen unterwirft, gilt nicht als im Sinne dieses Abkommens in der Schweiz ansässig. Die Entscheidung über die Gewährung von Abkommensvergünstigungen an den britischen und den französischen Partner wird aufgrund der Abkommen zwischen der Schweiz und Grossbritannien beziehungsweise Frankreich getroffen. ���C������)=�R#U��C-�?g6��;4��goΓ��T�ͳ�H 1. Somit stellt sich die Frage im Rahmen des Abkommen lediglich für den dem amerikanischen Partner zustehenden Anteil der Dividenden. Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ... Erben bekommen hier umfassende Tipps zu ihren Rechten und Pflichten Geregelt wird diese im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz ... Erbschaftsteuer-DBA Schweiz, -DBA USA. 1. Nicht US-Personen, welche in der Schweiz ansässig sind, können unter Umständen erbschaftssteuerpflichtig werden. Die amerikanische Gesellschaft kann daher Abkommensvergünstigungen nur beanspruchen, wenn sie hierzu aufgrund einer der übrigen Bestimmungen von Artikel 22 berechtigt ist. 4. 3 des Prot. 5. 2. Diese Steuer darf jedoch nur erhoben werden. Zu Absatz 1 Buchstabe e) von Artikel 22 (Einschränkung von Abkommensvorteilen), 6. 1. 30.07.2019 Neues Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Sambia tritt in Kraft. In diesem Fall ist Artikel 7 (Unternehmensgewinne) beziehungsweise Artikel 14 (Selbständige Arbeit) anzuwenden. Ist nach Absatz 1 eine natürliche Person in beiden Vertragsstaaten ansässig, so gilt folgendes: 4. 2. Fliessen Einkünfte aus einer von einem Künstler oder Sportler, der in einem Vertragsstaat ansässig ist, in dieser Eigenschaft persönlich ausgeübten Tätigkeit nicht dem Künstler oder Sportler, sondern einer anderen Person zu, so können diese Einkünfte ungeachtet der Artikel 7 (Unternehmensgewinne) und 14 (Selbständige Arbeit) in dem Vertragsstaat besteuert werden, in dem der Künstler oder Sportler seine Tätigkeit ausübt, es sei denn, es wird nachgewiesen, dass weder der Künstler oder Sportler noch ihm nahestehende Personen (ungeachtet dessen, ob sie in diesem Staat ansässig sind oder nicht) unmittelbar oder mittelbar in irgendeiner Weise – auch durch später zu zahlende Vergütungen, Gratifikationen, Honorare, Dividenden, Anteile am Gewinn einer Personengesellschaft oder andere Ausschüttungen – an den Einnahmen oder Gewinnen jener anderen Person beteiligt sind. 4 und Art. G ist eine Gesellschaft mit Sitz in der Schweiz; alle ihre Anteile und Verbindlichkeiten werden gehalten von F, einer grösseren Gesellschaft mit Sitz in einem Drittstaat. Es besteht Einvernehmen darüber, dass ein Vertragsstaat die Beurteilung, ob eine oder mehrere Personen, die nicht nach Absatz 1 Buchstabe a), b), d), e) oder g) von Artikel 22 berechtigt sind, die Abkommensvorteile zu beanspruchen, an einer Gesellschaft, einem Trust oder einem Nachlass insgesamt zu einem überwiegenden Teil interessiert sind, nicht nur aufgrund der Beteiligung dieser Personen am Kapital der Gesellschaft beziehungsweise am Vermögen des Trusts oder des Nachlasses vornimmt; vielmehr können auch andere vertragliche Beziehungen dieser Person oder dieser Personen zu der Gesellschaft, dem Trust oder dem Nachlass und das Ausmass, in dem diese Person oder diese Personen unmittelbar oder mittelbar Vergütungen (einschliesslich Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren, aber ausgenommen Vergütungen zu Preisen des freien Marktes für den Kauf, die Benutzung oder das Recht auf Benutzung von beweglichem Vermögen im Rahmen der ordentlichen Geschäftstätigkeit oder für Dienstleistungen) von dieser Gesellschaft, diesem Trust oder diesem Nachlass erhalten, die vom steuerbaren Einkommen der Gesellschaft, des Trusts oder des Nachlasses abgezogen werden können, oder einen Anspruch auf solche Vergütungen haben, dazu führen, dass einer Person die Abkommensvergünstigungen zu verweigern sind, die sie sonst nach Absatz 1 Buchstabe f) beanspruchen könnte. 5. Es besteht Einvernehmen darüber, dass der Ausdruck «Regierung», ungeachtet der Bezeichnung, jede Einrichtung (einschliesslich der Vertretungen, Büros, Sondervermögen oder Organisationen) umfasst, der Regierungsvollmachten des Vertragsstaates, Kantons, Gliedstaates, der Gemeinde oder politischen Unterabteilung zustehen. 1. Die amerikanische Gesellschaft erfüllt die Voraussetzungen von Artikel 22 Absatz 1 Buchstabe f) des Abkommens nicht; denn die Verbindlichkeit begründet ein überwiegendes Interesse an der Gesellschaft, dessen Begünstigte Personen sind, die ihren Wohnsitz nicht in den Vereinigten Staaten haben. Die Einkünfte aus schweizerischen Quellen stammen aus einer Geschäftstätigkeit in der Schweiz, die mit der von der amerikanischen Muttergesellschaft betriebenen Anlageberatung verwandt ist. Eine in einem Vertragsstaat ansässige Person kann daher beispielsweise für Einkünfte Abkommensvergünstigungen beanspruchen, die von einer im anderen Vertragsstaat tätigen Tochtergesellschaft erzielt werden, die aber der ansässigen Person mittelbar über eine zwischengeschaltete Beteiligungsgesellschaft, die sie besitzt und die im anderen Vertragsstaat ansässig ist, zufliessen. Staatsangehörige eines Vertragsstaates dürfen im anderen Vertragsstaat keiner Besteuerung oder damit zusammenhängenden Verpflichtung unterworfen werden, die anders oder belastender ist als die Besteuerung und die damit zusammenhängenden Verpflichtungen, denen Staatsangehörige des anderen Staates unter gleichen Verhältnissen unterworfen sind oder unterworfen werden können. V gründet daher eine amerikanische Gesellschaft, die in einer Kleinstadt ein Büro für die Anlageberatung für lokale Kundschaft unterhält. Es besteht Einvernehmen darüber, dass sich der in diesem Absatz verwendete Ausdruck «andere öffentliche Ruhegehälter» auf «Tier 1 Railroad Retirement Benefits» der Vereinigten Staaten bezieht. Der Satz der Steuer nach Absatz 7 darf den in Absatz 2 Buchstabe a) festgelegten Satz nicht übersteigen. Hingegen stehen G keine Abkommensvergünstigungen zu hinsichtlich der Dividenden- und Zinszahlungen von J, weil die Einkünfte, die G von J bezieht, weder im Zusammenhang mit ihrer Verkaufstätigkeit stehen noch gelegentlich hierzu anfallende Einkünfte bilden. 2 des Prot. Bei der Anwendung dieses Abkommens durch einen Vertragsstaat hat jeder im Abkommen nicht definierte Ausdruck die Bedeutung, die ihm nach dem Recht dieses Staates über die Steuern zukommt, für die dieses Abkommen gilt, ausser wenn der Zusammenhang etwas anderes erfordert oder die zuständigen Behörden sich nach Artikel 25 (Verständigungsverfahren) auf eine gemeinsame Auslegung geeinigt haben. Ist eine Gesellschaft in einem Vertragsstaat ansässig, darf der andere Vertragsstaat auf Dividenden, die diese Gesellschaft zahlt, keine Steuern erheben, es sei denn, 7. Soweit es in einem Vertragsstaat üblich ist, die einer Betriebsstätte zuzurechnenden Unternehmensgewinne durch Aufteilung der Gesamtgewinne des Unternehmens auf seine einzelnen Teile zu ermitteln, schliesst Absatz 2 nicht aus, dass dieser Vertragsstaat die zu besteuernden Gewinne nach der üblichen Aufteilung ermittelt; die gewählte Gewinnaufteilung muss jedoch derart sein, dass das Ergebnis mit den Grundsätzen dieses Artikels übereinstimmt.