Aktuell » Service & Beratung » Überbrückungshilfe für Studierende. Juni 2020 kann die Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen in Höhe von 100 Millionen Euro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung über das Portal www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de beantragt werden. Für welche Studierenden ist diese Überbrückungshilfe gedacht, was sind die Voraussetzungen? Ab morgen, den 16.06.2020, 12.00 Uhr mittags, kann die Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen online beantragt werden. Studierende in Notlage sollen Corona-Zuschüsse von bis zu 500 Euro monatlich erhalten. Überbrückungshilfe für Studierende. www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de. FAQs für Studierende . Mit dieser Hilfe soll denjenigen Studierenden geholfen werden, die sich nachweislich in einer pandemiebedingten Notlage befinden, die unmittelbar Hilfe benötigen und die keine andere Unterstützung in Anspruch nehmen können. Die Überbrückungshilfe ist ein Zuschuss bei Corona-bedingten Umsatzrückgängen. Überbrückungshilfe; Corona-Pandemie: Überbrückungshilfe für Studierende in Notlage startet wieder. Überbrückungshilfe für Studierende in Notlage Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Studierende, die wegen der Corona-Pandemie nachweislich in akuter Notlage sind, mit insgesamt 100 Millionen € Zuschüssen. Das Wichtigste vorab: Bei weiteren Fragen steht die „Hotline zur Überbrückungshilfe“ unter 0800 / 2623003 zur Verfügung. Im Vergleichszeitraum stammen Ihre Einkünfte zu mindestens 51 Prozent aus selbstständiger Tätigkeit. Online-Beantragung hier: www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hilft Studierenden, die wegen der Corona-Pandemie nachweislich in akuter Notlage sind, von November 2020 bis März 2021 erneut mit Zuschüssen. Überbrückungshilfe für Studierende - Infos zum Antrag. Es gibt bis zu 500 Euro im Monat – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Diese Förderung wurde für die Monate September bis Dezember 2020 verlängert und ausgeweitet. Corona-Krise: Überbrückungshilfe für Studierende in Notlagen. Kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, können umfassende Zuschüsse als Überbrückungshilfe erhalten. Je nach nachgewiesener Bedürftigkeit können zwischen 100 Euro und 500 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss durch die Studenten- und Studierendenwerke gezahlt werden. des Bundesministeriums für Bildung und Forschung . Anträge für diesen Zeitraum können bereits gestellt werden. Sie werden über die Studenten- und Studierendenwerke vergeben. Antragsberechtigt sind Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland immatrikuliert, in Deutschland wohnen und nicht beurlaubt waren. Ebenso kann eine E-Mail an „ueberbrueckungshilfe-studierende@bmbf.bund.de“ geschrieben … Online-Beantragung hier: www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de Die wichtigsten Fragen zur Überbrückungshilfe: FAQs für Studierende BMBF-Hotline zur Überbrückungshilfe: Telefon: 0800 26 23 003 E-Mail: ueberbrueckungshilfe-studierende@bmbf.bund.de Servicezeiten der BMBF-Telefon-Hotline Überbrückungshilfe: bis 23.12.2020, dann wieder ab 4.1.2021 Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von … Sie werden über die Studenten- und Studierendenwerke vergeben. Die Corona-Pandemie stellt viele Studierende vor finanzielle Herausforderungen. Doch viele Studenten hatten zunächst Probleme, die Seite zu erreichen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hilft Studierenden, die wegen der Corona-Pandemie nachweislich in akuter Notlage sind, von November 2020 bis … 4.16). Die Überbrückungshilfe für Studierende steht für das Wintersemester 2020/2021 von November 2020 bis Ende März 2021 zur Verfügung. Hier finden Sie einige technische Hinweise zur Antragsstellung. Eine Beantragung ist seit dem 20. Das stellt viele vor finanzielle Engpässe. Überbrückungshilfe für Studierende. 2. Überbrückungshilfe für Studierende in Notlage. diesen Zuschuss für Studierende in akuter pandemiebedingter Notlage über das Online-Portal www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de 2. Studierende in finanzieller Notlage können ab Dienstag für drei Monate einen Zuschuss von bis zu je 500 Euro beantragen. Die Berechnung wird dabei jeweils für jeden Monat einzeln vorgenommen. Allgemeine FAQs zur Überbrückungshilfe. Falls es technische Probleme geben sollte, bietet das Deutsche Studentenwerk unter diesem Link weitere Hilfe an. Die Überbrückungshilfe kann ausschließlich online beantragt werden. Wenn Sie sich als Studierende oder Studierender nachweislich in einer pandemiebedingten Notlage befinden und unmittelbar Hilfe benötigen, können Sie unter bestimmten Bedingungen die Überbrückungshilfe beantragen. 100 Millionen Euro stehen zur Verfügung. Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen in Höhe von 100 Millionen Euro . Für die zweite Phase der Überbrückungshilfe (Fördermonate September bis Dezember 2020) gelten folgende Voraussetzungen: Ziel des Programms Sicherung der wirtschaftlichen Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen, die durch Corona-bedingte vollständige oder teilweise Schließungen oder Auflagen erhebliche Umsatzausfälle erleiden. Überbrückungshilfe der Studierendenwerke (BMBF/DSW) Veröffentlicht am 16.06.2020 Die wichtigsten Infos - Antragstellung ab 16.06.2020, 12.00 Uhr - Berechtigt: Alle Studierende, unabhängig von Alter etc., die an einer anerkannten Hochschule (sind wir) immatrikuliert und nicht beurlaubt sind Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hilft Studierenden, die wegen der Corona-Pandemie nachweislich in akuter Notlage sind, mit insgesamt 100 Millionen Euro Zuschüssen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hilft Studierenden, die wegen der Corona-Pandemie nachweislich in akuter Notlage sind, mit bis zu 500 Euro pro Monat - die Hilfe muss nicht zurückgezahlt werden und ist aktuell bis Ende März 2021 befristet. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hilft Studierenden, die wegen der Corona-Pandemie nachweislich in akuter Notlage sind, mit bis zu 500 Euro pro Monat - die Hilfe muss nicht zurückgezahlt werden und ist aktuell bis Ende März 2021 befristet. BMBF-Hotline zur Überbrückungshilfe: Telefon: 0800 26 23 003 E-Mail: ueberbrueckungshilfe-studierende[at]bmbf.bund.de. Mit dieser Hilfe soll denjenigen Studierenden geholfen werden, die sich nachweislich in Das Wichtigste vorab: Mit der Reaktivierung seiner Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingter Notlage will das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) für das Wintersemester 2020/2021, von November 2020 bis Ende März 2021, erneut denjenigen Studierenden helfen, die sich nachweislich in einer akuten, … 1.2 Nicht antragsberechtigt sind Studierende an Verwaltungsfachhochschulen oder Bundeswehrhochschulen, Studierende im berufsbegleitenden Studium bzw. Zwei Drittel der Studierenden arbeiten neben dem Studium. „Zuschüsse für Studierende“ im Rahmen der Corona-Überbrückungshilfe – höchstens 500 € pro Monat und mit viel Nachweispflichten. Antragsberechtigt sind Sie, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen: Sie erhalten im Rahmen der Überbrückungshilfe III keinen weiteren Zuschuss. Das Bundeskabinett hat heute Eckpunkte für ein Bundesprogramm "Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen" beschlossen. Die Zugangsbedingungen wurden zudem vereinfacht. Juni) um 12 Uhr sollte die Antragstellung über das Portal ueberbrueckungshilfe-studierende.de eigentlich möglich sein. Für die Überbrückungshilfe wird die Empfängergruppe des klassischen KfW-Studienkredits befristet erweitert. Corona Zuschuss für Studierende: Bis zu 500 € Überbrückungshilfe für Studis beantragen Alle Infos zur Höhe, Dauer, Voraussetzungen und Antragstellung auf einen Blick Jetzt Corona Hilfe beantragen! 1.3 Ein Anspruch auf Zusage bzw. Zu beachten sind darüber hinaus die beihilferechtlichen Voraussetzungen der „Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020“ (vgl. Zusage in einer bestimmten Höhe von Überbrückungshilfe besteht nicht. Liegt der Umsatzeinbruch in einem Fördermonat bei weniger als 30 Prozent gegenüber dem Vergleichsmonat, entfällt die Überbrückungshilfe (2. Die Bundesrepublik Deutschland hilft Studierenden, die wegen der Corona-Pandemie nachweislich in akuter Notlage sind, mit insgesamt 100 Millionen Euro Zuschüssen. November wieder möglich. Die Überbrückungshilfe für Studierende in Höhe von 100 bis maximal 500 Euro pro Monat konnte von Juni bis September 2020 monatlich beantragt werden und muss nicht zurückgezahlt werden. dualen Studium, Gasthörer/innen, Studierende an staatlich nicht anerkannten Hochschulen. So können auch ausländische Studierende – Angehörige von Drittstaaten und EU-Bürger, die sich erst kurz in Deutschland aufhalten – das in der Startphase zinslose Darlehen in Anspruch nehmen. Studierende kritisieren Corona-Überbrückungshilfe der Bundesregierung Studierende, die wegen der aktuellen Lage keinen Job mehr haben, können nun einen finanziellen Zuschuss vom Bund beantragen. Studierende / Students 6.3 Erste Ergebnisse der Studierendenbefragung zu technischen Voraussetzungen / Initial results of the student survey on technical requirements Überbrückungshilfe für Studierende in Notlage / Bridging assistance for students in need Die Überbrückungshilfe II umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Aktuell » Service & Beratung » Überbrückungshilfe für Studierende. vergeben über die 57 im Deutschen Studentenwerk organisierten Studenten- und Studierendenwerke . Servicezeiten der BMBF-Hotline (bis 23.12.2020, dann wieder ab 4.1.2021): Viele von ihnen haben ihre Jobs infolge der aktuellen CoronaPandemie verloren. Überbrückungshilfe des BMBF. Ihr Umsatz ist im Vergleich zum Vergleichszeitraum um mehr als 50 Prozent zurückgegangen. Seit dem 16. Für welche Studierenden ist diese Überbrückungshilfe gedacht, was sind die Voraussetzungen? Voraussetzungen: Die Überbrückungshilfe können in- und ausländische Studierende beim Studentenwerk Halle online beantragen, die an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle, der Evangelischen Hochschule für Kirchenmusik Halle, der Hochschule Merseburg sowie der Hochschule Anhalt immatrikuliert und nicht beurlaubt sind.